Gesetz verfehlt das Ziel und ist verfassungswidrig
(Georg Stecker) SPD- und CDU-Fraktion im Berliner Senat haben Mitte Februar 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Mindestabstandes nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen sowie zur Änderung spielrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Die Deutsche Automatenwirtschaft lehnt die Verschärfung des Gesetzes ab und hält auch das geltende Landesspielhallengesetz in Berlin für verfassungswidrig. Anstatt das Gesetz jetzt zu verbessern, zementiert der Senat die Verfassungswidrigkeit noch weiter.
Die Aufstellung von gewerberechtlich zugelassenen Spielgeräten in Spielhallen ist nicht nur erlaubt und wird behördlich überwacht, sondern ist seit den 1950er-Jahren bundesrechtlich als Gewerbe anerkannt und unterliegt traditionell besonders strengen gewerbepolizeilichen Anforderungen.
Kanalisierungsziel wird zunichte gemacht
Die ordentlichen, gut geführten Spielhallen leisten einen beachtlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich festgelegten Kanalisierungsziels, den natürlichen Spieltrieb in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Die Erfüllung dieses wichtigen gesellschaftlichen Regulierungsziels wird durch die bereits geltenden Berliner Landesgesetze sowie durch die jetzt vorgelegten Gesetzentwürfe zu-lasten der Spielgäste und des Steuerzahlers unangemessen erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Begünstigt werden der Wildwuchs bei der Geräteaufstellung in der Scheingastronomie (Café-Casinos), die unkontrollierte Expansion im noch nicht lizenzierten Sportwettbereich sowie die über das Internet aus dem Ausland tätigen unregulierten und unkontrollierten Online-Casinos.
So erreicht die neue Gesetzesinitiative genau das Gegenteil von dem, was politisch gewollt ist. Seriöse verbraucherschützende Spielhallen werden geschlossen, während das unregulierte und oft sogar illegale Glücksspiel in Berlin Auftrieb erhält.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2016. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.