(SR) Im Rahmen der Diskussion um die Streichung der Paragrafen 284ff. im Strafgesetzbuch kam es zu einer Anfrage an die Bayrische Staatsregierung, die sich mit dem illegalen Glücksspiel beschäftigt. Der Abgeordnete Tim Pargent (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) wollte wissen, wie sich die Zahl der Verfahren wegen Verdacht auf illegales Glücksspiel seit 2019 entwickelt hat.
Aus der Antwort des Bayrischen Staatsministeriums für Justiz geht hervor, dass die Zahl, der in der polizeilichen Statistik erfassten Fälle seit 2019 rapide zugenommen hat. Waren es im Jahr 2019 noch 77 Fälle von illegalem Glücksspiel die erfasst wurden, sind für 2023 762 Fälle nach §§ 284, 285, 287 StGB aufgeführt. Das ist eine deutliche Steigerung nach dem die Zahl im Vorjahr noch einmal von 335 Fällen auf 248 Fälle gesunken war.
Auch bei den Zahlen zur Verurteilung ist deutliches Wachstum zu erkennen. Seit 2021 hat sich die Zahl der Verurteilungen im Glücksspielbereich mehr als verdoppelt. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass ein Großteil der Verurteilungen im Zusammenhang mit § 285 StGB erfolgte. Das heißt, hier geht es vor allem um die Zahl der am illegalen Glücksspiel teilnehmenden Personen. Dennoch hat sich auch die Zahl unerlaubter Veranstaltung eines gewerbsmäßigen oder bandenmäßigem Glücksspiels gemäß § 284 Abs. 3 StGB zum Jahr 2022 fast verdoppelt von zwei auf fünf.
Bei dieser steigenden Zahl an Fällen ist die Streichung der Paragrafen 284, 285, 287 StGB ein zumindest zweischneidiges Unterfangen.
Zusätzliche Information:
Die vollständige Antwort der Bayrischen Staatsregierung finden Sie hier.
Eine juristische Auslegung zur geplanten Streichung der oben genannten Paragrafen finden Sie hier.