(DSWV) Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Rechtsfragen zum Sportwetten-Angebot im Zeitraum vor der deutschen Sportwettenregulierung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Sinne aller Beteiligten.
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH), den Fall an den EuGH zu verweisen, zeigt, dass eine europarechtliche Klärung notwendig ist,“
erklärt DSWV-Präsident Mathias Dahms anlässlich des Verkündungstermins (Az I ZR 90/23) am 25. Juli in Karlsruhe.
„Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH im Sinne der Anbieter und der europäischen Dienstleistungsfreiheit entscheiden wird, wie er es bereits in der Vergangenheit getan hat.“
Quelle: Der Deutsche Sportwettenverband