Peter Beuth, Innenminister von Hessen, im Interview
Hessens Innenminister Peter Beuth forciert eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. Mit seinen jüngst veröffentlichten Leitlinien soll der Handlungsdruck auf die Politik erhöht werden. Die Landesregierung hofft, dass nun endlich Bewegung ins System kommt. Der Innenminister sprach mit unserer Zeitschrift unter anderem über die Gründe und die wesentlichen Konstruktionsfehler des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages. Die Fragen stelle R. Uwe Proll, Chefredakteur Beiträge zum Glücksspielwesen.
Herr Minister Beuth, wie würden Sie den aktuellen Stand bzw. Zustand der Glücksspielregulierung in Deutschland beschreiben?
Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages, die auf Jugendschutz, Bekämpfung der Spielsucht und die Sicherstellung des Verbraucherschutzes gerichtet sind, wurden in der Vergangenheit und werden aktuell nicht erreicht. Diese Situation ist höchst unbefriedigend.
Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Konstruktionsfehler des aktuell gültigen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages?
Hessen hat in seinen fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ konkrete Vorschläge für eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vorgelegt, die im Wesentlichen die Konstruktionsfehler beheben sollen. In aller Kürze sind dies die Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet, die Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen (derzeit Begrenzung auf 20), Einführung von Verlustlimits statt Einsatzlimit von 1.000 Euro im Internet und Vereinfachung der Authentifizierung für den Jugendschutz, Verbesserung der Länderkoordination durch Gründung einer gemeinsamen Anstalt zur Ablösung des Glücksspielkollegiums durch eine zentrale Glücksspielbehörde sowie Anschluss auch der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei.
Ihr Ministerium ist stellvertretend für alle Bundesländer federführend für die Sportwetten-Konzessionsvergabe zuständig, die aus Ihrer Sicht gescheitert ist. Wie müsste diese Vergabe gestaltet sein, wenn sie neu gestartet wird?
Unabhängig von der politischen Bewertung setzt das HMdIS das aktuell geltende Recht selbstverständlich konsequent um. Die derzeitige Situation, in der unterlegene Bewerber auf gerichtlichem Wege versuchen, eine Vergabe der 20 Sportwettlizenzen an ausgewählte Bewerber zu verzögern und vereiteln, ist vorrangig der Begrenzung der Konzessionen auf 20 Anbieter geschuldet, ohne die kein gesondertes Auswahlverfahren in Form einer Bestenauslese notwendig gewesen wäre.
Gegenüber dieser quantitativen Begrenzung sollte vielmehr auf eine qualitative Begrenzung abgestellt werden, die sich an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages orientiert. Die Anzahl der Konzessionen ist meines Erachtens nicht so wichtig. Wer die Ziele des Staatsvertrages korrekt und konsequent umsetzt, soll danach auch eine Sportwettkonzession erhalten können. Wichtig ist, dass künftig im Interesse des Jugend- und Verbraucherschutzes sowie des Spielerschutzes und der Suchtprävention ein möglichst hohes Maß an Qualität erreicht wird. Es wäre aber verfrüht, jetzt schon konkrete Aussagen hinsichtlich einer bestimmten Verfahrensgestaltung zu machen, bevor überhaupt die Grundvoraussetzungen hierfür geschaffen wurden.
Dieser Text erschien in voller Länger in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2015. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.